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BGBl III 1/2006

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

1. Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut
(NR: GP XXII RV 862 AB 1021 S. 115. BR: AB 7351 S. 724.)

1. Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

[deutscher Vertragstext (Übersetzung) siehe Anlagen]

[englischer Vertragstext siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde gemäß Art. 14 Abs. 2 am 14. September 2005 beim finnischen Außenministerium hinterlegt; das Übereinkommen ist gemäß seinem Art. 15 Abs. 2 für Österreich mit 13. November 2005 in Kraft getreten.

Nach Mitteilungen des finnischen Außenministeriums haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen ratifiziert, angenommen, genehmigt bzw. sind ihm beigetreten:

Bulgarien

Dänemark

Deutschland

Finnland

Kroatien

Norwegen

Rumänien

Schweden

Spanien

Anlage

deutscher Vertragstext (Übersetzung) 

Anlage

englischer Vertragstext 

Schüssel

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