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BGBl I 109/2005

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

109. Bundesgesetz: Leistung eines österreichischen Beitrages zur 10. allgemeinen Wiederauffüllung der Mittel des Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF-X)
(NR: GP XXII RV 1063 AB 1098 S. 122 .)

109. Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages zur 10. allgemeinen Wiederauffüllung der Mittel des Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF-X)

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Der Bund beteiligt sich an der 10. allgemeinen Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds mit einem Betrag in Höhe von 67 755 379 EUR.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

Fischer

Schüssel

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