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BGBl I 7/2005

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

7. Bundesgesetz: Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2003
(NR: GP XXII AB 747 S. 93 .)

7. Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2003

Der Nationalrat hat beschlossen:

Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2003 wird die Genehmigung erteilt.

Fischer

Schüssel

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