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BGBl II 437/2005

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

437. Verordnung: Besteuerung von Einkünften von Unternehmensberatern nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein

437. Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Besteuerung von Einkünften von Unternehmensberatern nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein

Auf Grund des Artikels 25 Absatz 3 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll, BGBl. Nr. 24/1971, wird verordnet:

§ 1. Die Tätigkeit eines Unternehmensberaters fällt unter Artikel 7 des Abkommens.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft und ist ab der Veranlagung 2006 anzuwenden.

Grasser

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