432. Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Änderung der Verordnung über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über die Schaffung der Bezeichnung „Akademische Tourismusmanagerin“ und „Akademischer Tourismusmanager“, Lehrgang für Tourismus und Freizeitwirtschaft, Tourismus Akademie Österreich
Auf Grund des § 124 Abs. 6 des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 77/2005, in Verbindung mit den §§ 27 Abs. 1 und 28 Abs. 2 des Universitäts-Studiengesetzes, BGBl. I Nr. 48/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 121/2002, wird verordnet:
Die Verordnung über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über die Schaffung der Bezeichnung „Akademische Tourismusmanagerin“ und „Akademischer Tourismusmanager“, Lehrgang für Tourismus und Freizeitwirtschaft, Tourismus Akademie Österreich, BGBl. II Nr. 445/2001, wird wie folgt geändert:
In § 4 wird das Datum „31. Dezember 2005“ durch das Datum „31. Dezember 2010“ ersetzt.
Gehrer
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