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BGBl II 335/2005

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

335. Kundmachung: Name, Abkürzung und Emblem des Europäischen Investitionsfonds

335. Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Namen, die Abkürzung und das Emblem des Europäischen Investitionsfonds

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 149/2004, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, dass der Name, die Abkürzung und das Emblem des Europäischen Investitionsfonds, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

Gorbach

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