206. Verordnung der Bundesregierung betreffend die Änderung des Anhangs VII des Bundesvergabegesetzes 2002
Auf Grund des § 191 Abs. 3 Bundesvergabegesetz 2002, BGBl. I Nr. 99/2002, wird Anhang VII wie folgt geändert:
1. In Anhang VII Punkt A. „Für Bauaufträge“ wird im letzten Gedankenstrich der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und es werden folgende Gedankenstriche angefügt:
2. In Anhang VII Punkt B. „Für Lieferaufträge“ wird im letzten Gedankenstrich der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und es werden folgende Gedankenstriche angefügt:
3. In Anhang VII Punkt C. „Für Dienstleistungsaufträge“ wird im letzten Gedankenstrich der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und es werden folgende Gedankenstriche angefügt:
Schüssel Gorbach Plassnik Gehrer Rauch-Kallat Prokop Platter Miklautsch Pröll Haubner Bartenstein
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)