186. Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die einheitliche Ausbildung aus dem Bereich Bibliotheks-, Informations- und Dokumentationswesen für das Bibliothekspersonal der Universitäten gemäß Universitätsgesetz 2002 und der Universität für Weiterbildung Krems
Auf Grund des § 101 Abs. 3 des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 96/2004 und die Kundmachung BGBl. I Nr. 116/2004, wird verordnet:
Anwendungsbereich
§ 1. Diese Verordnung regelt die einheitliche Ausbildung für das Personal im Bibliotheks-, Informations- und Dokumentationsdienst (BID) aller Universitäten gemäß Universitätsgesetz 2002 und der Universität für Weiterbildung Krems gemäß § 2 DUK-Gesetz 2004, BGBl. I Nr. 22, für
- 1. höher qualifizierte Tätigkeitsbereiche,
- 2. qualifizierte Tätigkeitsbereiche und
- 3. Tätigkeitsbereiche mittlerer Qualifikation.
Umfang der Ausbildung
§ 2. Die einheitliche Ausbildung für den Bibliotheks-, Informations- und Dokumentationsdienst umfasst
- 1. Vorlesungen und Seminare in Form von Ausbildungsmodulen und
- 2. ein fachspezifisches Praktikum.
Fachbereiche
§ 3. (1) In der Ausbildung sind folgende Fachbereiche zu behandeln:
- 1. Management-Grundlagen des Bibliotheks-, Informations- und Dokumentationswesens in Österreich und im Ausland,
- 2. Medientheoretische Grundlagen,
- 3. Medienerschließung,
- 4. Information Retrieval und
- 5. Rechtsgrundlagen.
(2) Die Inhalte der Fachbereiche für höher qualifizierte und qualifizierte Tätigkeitsbereiche sind in der Anlage 1 und für Tätigkeitsbereiche mittlerer Qualifikation in der Anlage 2 geregelt.
Theoretische Ausbildung
§ 4. (1) Die einheitliche Ausbildung gemäß § 2 für die höher qualifizierten und qualifizierten Tätigkeitsbereiche erfolgt in Form des ersten Teiles (Grundlehrganges) des interuniversitären Universitätslehrganges Library and Information Studies MSc, der von den Universitäten Wien, Graz, Innsbruck und Salzburg in Kooperation mit der Österreichischen Nationalbibliothek angeboten wird. Die theoretische Ausbildung dauert 60 Tage. Nach Maßgabe der Möglichkeiten können Kooperationen mit anderen Anbietern von fachlich einschlägigen Ausbildungen, zB Fachhochschul-Studiengängen oder der Universität für Weiterbildung Krems, eingegangen werden.
(2) Die einheitliche Ausbildung gemäß § 2 für die Tätigkeitsbereiche mittlerer Qualifikation wird dem Bedarf entsprechend von den Universitäten Wien, Graz, Innsbruck und Salzburg in Kooperation mit der Österreichischen Nationalbibliothek angeboten. Die theoretische Ausbildung dauert 30 Tage.
Praktikum
§ 5. (1) Das fachspezifische Praktikum dauert für die im § 1 Z 1 und 2 genannten Tätigkeitsbereiche 100 Tage und gliedert sich in
- 1. fachspezifische Anwendung des Gelernten am eigenen oder einem facheinschlägigen Arbeitsplatz (40 Tage),
- 2. Anwendung von zB Regelwerken für formale und inhaltliche Erschließung, Informationsvermittlung im Rahmen von Wahlfächern - in Form von eigenen Lehrveranstaltungen (15 Tage),
- 3. Kennen lernen verschiedener Einrichtungen des Bibliotheks-, Informations- und Dokumentationswesens (25 Tage) und
- 4. Projektarbeit (20 Tage).
(2) Für die im § 1 Z 3 genannten Tätigkeitsbereiche dauert das fachspezifische Praktikum 50 Tage und gliedert sich in
- 1. Kennen lernen ausgewählter Abteilungen der Ausbildungsbibliothek (10 Tage),
- 2. Kennen lernen verschiedener Einrichtungen des Bibliotheks-, Informations- und Dokumentationswesens (5 Tage) und
- 3. fachspezifische Anwendung des Gelernten am eigenen oder einem facheinschlägigen Arbeitsplatz (35 Tage).
Zeugnis
§ 6. Den Absolventinnen und Absolventen ist über die erfolgreiche Ablegung der Ausbildungen ein Zeugnis auszustellen.
Beirat
§ 7. (1) Von der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist ein Beirat einzurichten. Im Sinne einer gesamtösterreichisch einheitlichen Ausbildung obliegt ihm die inhaltliche Gestaltung der Ausbildungen einschließlich der Entwicklung der Curricula, die Auswahl der Vortragenden und die Festlegung der Prüfungsmodalitäten.
(2) Die in § 4 Abs. 1 genannten Universitäten sowie allfällige Kooperationspartner entsenden jeweils ein mit der Ausbildung des Bibliothekspersonals befasstes Mitglied sowie ein Ersatzmitglied.
(3) Bis zu vier weitere facheinschlägige Expertinnen und Experten werden von den in Abs. 2 genannten Mitgliedern einvernehmlich bestellt.
Teilnahme von Personen, die dem Bibliothekspersonal der Universitäten angehören
§ 8. (1) Über die Teilnahme von Angehörigen des Bibliothekspersonals der Universitäten entscheidet das jeweilige Rektorat.
(2) Die Anerkennung von Praxiszeiten sowie Ausbildungsinhalten, die eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer im Wege anderer Ausbildungen absolviert hat, erfolgt durch das Rektorat der jeweiligen Universität. Vor der Anerkennung ist ein Gutachten des Beirates einzuholen.
Teilnahme von Personen, die nicht dem Bibliothekspersonal der Universitäten angehören
§ 9. (1) An den Ausbildungen oder an Teilen dieser Ausbildungen können nach Maßgabe vorhandener freier Plätze und gegen Kostenersatz auch Personen teilnehmen, die nicht dem Bibliothekspersonal der Universitäten angehören und für den jeweiligen Tätigkeitsbereich die erforderlichen Voraussetzungen mitbringen.
(2) Die Anerkennung von Praxiszeiten sowie Ausbildungsinhalten, die eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer im Wege anderer Ausbildungen absolviert hat, erfolgt durch den gemäß § 7 Abs. 1 eingerichteten Beirat.
Lehrberufe
§ 10. Der erfolgreiche Abschluss eines kaufmännisch-administrativen Lehrberufes mit einschlägiger Spezialisierung „Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistenz (ABI-Ass)“, insbesondere gemäß Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistent/Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistentin erlassen werden, BGBl. II Nr. 451/2004, ersetzt die Ausbildung für den Tätigkeitsbereich mittlerer Qualifikation.
In-Kraft-Treten
§ 11. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2005 in Kraft.
Anlage 1
Fachbereiche / Fächer / Inhalte für höher qualifizierte und qualifizierte Tätigkeitsbereiche |
Fachbereich 1. Management-Grundlagen des Bibliotheks-, Informations- und Dokumentationswesens in Österreich und im Ausland |
Betriebswirtschaftliche Grundlagenfächer: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Non Profit Organizations; Infrastrukturen des Informationswesens; Betriebslehre von Bibliotheks-, Informations- und Dokumentationseinrichtungen (Aufbau- und Ablauforganisation, Personalführung und -entwicklung, Qualitätsmanagement, Controlling); Bau und Einrichtung; Ergonomie; Bestandsaufbau und -sicherung; synchrone Konservierung; Sicherung digitaler Daten; Planungsfunktionen; Geschäfts(gangs)modelle; Marketing und Öffentlichkeitsarbeit (Marketing, Public Relations, Leitbildentwicklung, Corporate Identity, Gender mainstreaming); Benutzerforschung (Methoden der empirischen Sozialforschung, Planung von empirischen Untersuchungen); Hybrid-Bibliotheken; Entwicklung neuer Dienstleistungen |
Informationswissenschaft: Theorie und Methoden der Informationswissenschaft; Informations- und Wissensmanagement |
Managementqualifikationen: Kommunikationstheorien; berufliche Kommunikationsfertigkeiten; Projektmanagement; Moderation und Präsentation |
Informationsethik |
Englischsprachige Fachterminologie |
Wissenschaftliches Publizieren |
Fachbereich 2. Medientheoretische Grundlagen |
Medientheorie: Entwicklung und wechselnde Intentionalität von historischen und modernen Dokumentenformen mit den verschiedenen Ebenen der Spiegelung; Standardisierung; moderne Medien (Multimedia, audiovisuelle Medien, Non Book-Materials etc.) |
Methoden der Buchforschung |
Fachbereich 3. Medienerschließung |
Methoden der Erschließung; Konzepte des Information Retrieval; Metadaten; Regelwerke für die Formalerschließung, EDV-Anwendung; Regelwerke für die inhaltliche Erschließung, EDV-Anwendung |
Fachbereich 4. Information Retrieval |
Informationsvermittlung: Informationsressourcen; Methoden und Praxis der Recherche; Informationsdienstleistungen; fachspezifische Recherche; Content-Evaluierung |
Informationstechnologie: Netzwerke; Datenbankenmodellierung, Datenformate und -austausch |
Fachbereich 5. Rechtsgrundlagen |
Arbeitsrecht; Gender mainstreaming, Universitätsrecht; Allgemeine Rechtskunde (Österreich als Mitgliedstaat der Europäischen Union); Medienrecht |
Anlage 2
Fachbereiche / Fächer / Inhalte für Tätigkeitsbereiche mittlerer Qualifikation |
Fachbereich 1. Bibliotheks-, Informations- und Dokumentationswesen - Management und Öffentlichkeitsarbeit |
Betriebswirtschaftliche Grundlagenfächer: Struktur des Informationswesens in Österreich und im Ausland im Überblick; Betriebsplanung (Zielsetzungen) - Organisation (Geschäftsgang, Konzepte und Methoden des Bestandsaufbaus inklusive Zeitschriftenverwaltung); Rechnungswesen und Statistik (Handkasse, Datenerfassung für die Statistik); Bau und Einrichtung (Magazinseinrichtung, Ergonomie des Arbeitsplatzes); synchrone Konservierung; Buch- und Medienkunde inklusive elektronische Medien und Medienkonversion; Fernleihe |
Managementqualifikationen: Berufliche Kommunikation (Rollenspiele, Verhalten gegenüber Benutzern) |
Englischsprachige Fachterminologie: Englisch oder eine andere Fremdsprache; Schwerpunkt Suchbegriffe |
Fachbereich 2. Medienerschließung |
Ordnungskonzepte; Regelwerke; Normdateien; formale Erfassung (RAK inklusive Web-OPAC und GUI-Opac) |
Fachbereich 3. Information Retrieval |
Informationsvermittlung: Suchstrategien und Suchmethoden; Online-Kataloge; herkömmliche Bibliothekskataloge; CD-ROM-Datenbanken; Online-Datenbanken; Internet |
Informationstechnologie: Technische Grundlagen (Netzwerke; Kommunikationsdienste; Internet / WWW); Endbenutzerwerkzeuge (aktuelle Windows-Versionen, Einführung ins Internet / WWW, E-Mail, Office-Software) |
Fachbereich 4. Rechtsgrundlagen |
Arbeitsrecht; Gender mainstreaming; Universitätsrecht in Grundzügen; Einführung in die allgemeine Rechtskunde (Österreich als Mitgliedstaat der Europäischen Union); Medienrecht |
Gehrer
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