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BGBl II 84/2005

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

84. Verordnung: Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen sowie die Zahl der von den Universitätsvertretungen und Akademievertretungen zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter in die Bundesvertretung der Studierenden für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2005

84. Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen sowie über die Zahl der von den Universitätsvertretungen und Akademievertretungen zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter in die Bundesvertretung der Studierenden für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2005

Auf Grund des § 34 Abs. 2 und des § 35a Abs. 7 des Bundesgesetzes über die Vertretung der Studierenden (Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 1998 - HSG 1998), BGBl. I Nr. 22/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 1/2005, wird verordnet:

Wahltage

§ 1. Als Wahltage für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2005 werden der 31. Mai, 1. und 2. Juni 2005 festgelegt.

Vertreterinnen und Vertreter in die Bundesvertretung der Studierenden

§ 2. Die Zahl der von den Universitätsvertretungen und Akademievertretungen zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter in die Bundesvertretung des Studierenden wird wie in der Anlage ersichtlich festgelegt.

Fristen

§ 3. Folgende Fristen und Termine sind einzuhalten:

12. April 2005

- Stichtag für die Wahlberechtigung (§ 19 HSWO 2005)

- Beginn der Einbringungsfrist für Wahlvorschläge (§ 21 Abs. 1 HSWO 2005)

- Beginn der Einbringungsfrist für Kandidaturen (§ 27 Abs. 1 HSWO 2005)

28. April 2005

- Letzter Termin für die Übermittlung bzw. Bereitstellung der Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse für die zu wählenden Organe der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten (§ 18 HSWO 2005)

- Beginn der Frist zur Einsichtnahme in die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 1 HSWO 2005)

- Beginn der Frist für die Einbringung schriftlicher Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 2 HSWO 2005)

6. Mai 2005

- Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge und Kandidaturen (§ 21 Abs. 1 HSWO 2005)

12. Mai 2005

- Ende der Einsichtnahmefrist in die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 1 HSWO 2005)

- Ende der Frist für die Einbringung schriftlicher Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 2 HSWO 2005)

- Letzte Möglichkeit zur Einrichtung von Unterkommissionen bei den Wahlkommissionen bei den Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten (§ 13 Abs. 2 HSWO 2005)

17. Mai 2005

- Letzter Termin für die Vorlage der Verbesserungen von Wahlvorschlägen und Kandidaturen (§ 28 Abs. 3 HSWO 2005)

- Letzter Termin für die Rückziehung von Wahlvorschlägen (§ 29 HSWO 2005)

- Letzter Termin für die Rückziehung von Kandidaturen (§ 29 HSWO 2005)

- Letzter Termin für die Verlautbarung der Wahlzeiten und Wahllokale (§ 32 HSWO 2005)

19. Mai 2005

- Letzter Termin für Entscheidungen der Wahlkommissionen über Einsprüche gegen Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 3 HSWO 2005)

- Letzter Termin für die Herstellung des Einvernehmens über die unterscheidenden Bezeichnungen von Wahlvorschlägen (§ 22 Abs. 1 HSWO 2005)

- Letzter Termin für die Zurückziehung von Unterstützungserklärungen (§ 26 Abs. 6 HSWO 2005)

23. Mai 2005

- Letzter Termin für die Verlautbarung der (verbesserten) Wahlvorschläge und Kandidaturen (§ 31 Abs. 2 HSWO 2005)

- Letzter Termin für die Veröffentlichung der genehmigten Listenverbände (§ 51 Abs. 2 HSWO 2005)

31. Mai 2005

- Erster Wahltag

- Letzter Termin für die Konstituierung der Unterkommissionen der Wahlkommissionen bei den Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten (§ 13 Abs. 2 HSWO 2005)

1. Juni 2005

- Zweiter Wahltag

2. Juni 2005

- Dritter Wahltag

- Erster Termin für die Verlautbarung der Wahlergebnisse (§ 56 HSWO 2005)

9. Juni 2005

- Letzter Termin für die Verlautbarung der Wahlergebnisse (§ 14 Abs. 3

HSWO 2005)

- Letzter Termin für die Zuweisung der Mandate (§ 14 Abs. 3 HSWO 2005)

- Letzter Termin für die Verständigung der Gewählten (§ 14 Abs. 3HSWO 2005)

30. Juni 2005

- Letzter Termin für die Konstituierung der Bundesvertretung

binnen zwei Wochen ab Verlautbarung des jeweiligen Wahlergebnisses

- Einspruchsmöglichkeit gegen die Wahl der Bundesvertretung (§ 58 Abs. 2 HSWO 2005)

- Einspruchsmöglichkeit gegen die Wahlen der Universitätsvertretungen und die Studienvertretungen (§ 59 Abs. 2 HSWO 2005)

1. Juli 2005

- Beginn der neuen Funktionsperiode (§ 6 Abs. 2 und § 12 Abs. 2 HSG 1998)

Anlage zu § 2

Universität bzw. Akademie

Zahl der Studierenden

Zahl der zu wählenden Mandatarinnen und Mandatare

   

Universität Wien

61.984

12

Universität Graz

20.359

4

Universität Innsbruck

19.985

4

Medizinische Universität Wien

10.393

2

Medizinische Universität Graz

4.544

1

Medizinische Universität Innsbruck

3.668

1

Universität Salzburg

11.582

2

Technische Universität Wien

16.408

3

Technische Universität Graz

8.453

2

Montanuniversität Leoben

2.001

1

Universität für Bodenkultur Wien

4.822

1

Veterinärmedizinische Univ. Wien

2.479

1

Wirtschaftsuniversität Wien

21.620

4

Universität Linz

12.435

2

Universität Klagenfurt

7.234

1

Universität für angewandte Kunst Wien

1.384

1

Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

3.148

1

Universität Mozarteum Salzburg

1.549

1

Universität für Musik und darstellende Kunst Graz

1.671

1

Pädagogische Akademie des Bundes in Linz

1.723

1

Pädagogische Akademie der Diözese Linz

1.250

1

Pädagogische Akademie des Bundes Salzburg

1.098

1

Pädagogische Akademie des Bundes Graz

1.341

1

Pädagogische Akademie des Bundes Wien

1.343

1

Wahlgemeinschaft

9.797

2

Gehrer

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