21. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Anforderungen an Sportboote geändert wird
Auf Grund des § 71 Abs. 3 bis 6 der Gewerbeordnung 1994 - GewO 1994, BGBl. Nr. 194/1994 (WV), zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 151/2004, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Anforderungen an Sportboote, BGBl. II Nr. 276/2004, wird wie folgt geändert:
1. In § 7 wird die Wortfolge „gemäß § 5“ durch die Wortfolge „gemäß § 3“ ersetzt.
2. Die harmonisierten Europäischen Normen und die entsprechenden österreichischen Normen werden in der als Anlage angeschlossenen Neufassung des Anhangs XIX der Sportboote-Verordnung mit Stand 8. Jänner 2005 aufgelistet.
Bartenstein
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