177. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kroatien im Bereich der Kultur und der Bildung
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]
[kroatischer Vertragstext siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 14 Abs. 1 des Abkommens wurden am 28. Juni bzw. 9. August 2005 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Oktober 2005 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Schüssel
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