171. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M171 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die Beförderung von festen Stoffen der Klassen 6.1 und 8, Verpackungsgruppe lll in loser Schüttung in bedeckten Fahrzeugen
Die Multilaterale Vereinbarung M171 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die Beförderung von festen Stoffen der Klassen 6.1 und 8, Verpackungsgruppe lll in loser Schüttung in bedeckten Fahrzeugen (BGBl. III Nr. 147/2005) wurde von nachstehenden ADR-Vertragsparteien unterzeichnet:
ADR - Vertragsparteien: | Datum der Unterzeichnung: |
Norwegen | 26. Juli 2005 |
Deutschland | 10. August 2005 |
Schüssel
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