145. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Kündigung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Senegal über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen
Auf Grund des § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003, wird kundgemacht:
Das Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Senegal über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen (BGBl. Nr. 279/1984) wurde gemäß seinem Art. 5 von Österreich mit Note vom 31. Mai 2005 gekündigt und tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 31. August 2005 außer Kraft.
Schüssel
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