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BGBl III 71/2005

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

71. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über den Austausch von Arbeitnehmern zur Erweiterung der beruflichen und sprachlichen Kenntnisse
(NR: GP XXII RV 689 AB 802 S. 96. BR: AB 7222 S. 719.)

71. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über den Austausch von Arbeitnehmern zur Erweiterung der beruflichen und sprachlichen Kenntnisse

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]

[tschechischer Vertragstext siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 10 Abs. 1 des Abkommens wurden am 21. September 2001 bzw. 13. April 2005 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 10 Abs. 1 mit 1. Juli 2005 in Kraft.

Anlage 1

deutscher Vertragstext 

Anlage 2

tschechischer Vertragstext 

Schüssel

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