59. Vereinbarung zwischen der Regierung der Italienischen Republik, der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Slowenien über die Zusammenarbeit im polizeilichen Zentrum in Thörl - Maglern
[Deutscher Vertragstext siehe Anlagen]
[Italienischer Vertragstext siehe Anlagen]
[Slowenischer Vertragstext siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 12 Abs. 1 der Vereinbarung wurden am 24. September 2004 bzw. 23. Februar 2005 und am 21. März 2005 abgegeben; die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 12 Abs. 1 mit 1. Mai 2005 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Schüssel
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