55. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M170 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR betreffend die Beförderung von Wasserstoffperoxid, wässerige Lösung (UN 2015) in ortsbeweglichen Tanks, deren Eigenschaften der Anweisung T9 entsprechen
Die Multilaterale Vereinbarung M170 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR betreffend die Beförderung von Wasserstoffperoxid, wässerige Lösung (UN 2015) in ortsbeweglichen Tanks, deren Eigenschaften der Anweisung T9 entsprechen (BGBl. III Nr. 45/2005) wurde von Deutschland am 1. April 2005 unterzeichnet.
Schüssel
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)