14. Zusatzprotokoll zur Anti-Doping Konvention
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
[ Deutscher Vertragstext (Übersetzung) siehe Anlagen]
[ Englischer Vertragstext siehe Anlagen]
[ Französischer Vertragstext siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde gemäß Art. 4 Abs. 1 des Zusatzprotokolls am 3. Februar 2004 beim Generalsekretär des Europarates hinterlegt. Das Zusatzprotokoll ist gemäß seinem Art. 5 Abs. 2 für Österreich mit 1. Juni 2004 in Kraft getreten.
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarates haben folgende weitere Staaten das Zusatzprotokoll ratifiziert, angenommen bzw. sind ihm beigetreten:
Aserbaidschan, Dänemark, Estland, Island, Lettland, Litauen, Monaco, Norwegen, Schweiz, Slowakei, Schweden, Tschechien, Tunesien, Ukraine, Zypern.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Schüssel
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