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BGBl III 14/2005

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

14. Zusatzprotokoll zur Anti-Doping Konvention
(NR: GP XXII RV 207 AB 315 S. 40. BR: AB 6947 S. 704.)

14. Zusatzprotokoll zur Anti-Doping Konvention

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

[ Deutscher Vertragstext (Übersetzung) siehe Anlagen]

[ Englischer Vertragstext siehe Anlagen]

[ Französischer Vertragstext siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde gemäß Art. 4 Abs. 1 des Zusatzprotokolls am 3. Februar 2004 beim Generalsekretär des Europarates hinterlegt. Das Zusatzprotokoll ist gemäß seinem Art. 5 Abs. 2 für Österreich mit 1. Juni 2004 in Kraft getreten.

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarates haben folgende weitere Staaten das Zusatzprotokoll ratifiziert, angenommen bzw. sind ihm beigetreten:

Aserbaidschan, Dänemark, Estland, Island, Lettland, Litauen, Monaco, Norwegen, Schweiz, Slowakei, Schweden, Tschechien, Tunesien, Ukraine, Zypern.

Anlage 1

deutscher Vertragstext 

Anlage 2

englischer Vertragstext 

Anlage 3

französischer Vertragstext 

Schüssel

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