41. Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz 2001 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Apothekerkammergesetz 2001, BGBl. I Nr. 111/2001 wird wie folgt geändert:
Im § 58 Abs. 1 entfällt die Wortfolge „des Ruhestandes“.
Klestil
Schüssel
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