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BGBl II 525/2004

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

525. Verordnung: Neue Bestimmung der Höchstgrenze der durchschnittlichen Gesamtkostenbelastung für die Förderung von Ökoenergie ab 1. Jänner 2005

525. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Höchstgrenze der durchschnittlichen Gesamtkostenbelastung für die Förderung von Ökoenergie ab 1. Jänner 2005 neu bestimmt wird

Auf Grund des § 22 Abs. 3 Ökostromgesetz, BGBl. I Nr. 149/2002, wird verordnet:

Die Höchstgrenze der durchschnittlichen Gesamtkostenbelastung für die Förderung von Ökoenergie, ausgenommen der aus Kleinwasserkraftanlagen erzeugten Energie, wird ab 1. Jänner 2005 mit 0,3 Cent/kWh neu bestimmt.

Bartenstein

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