386. Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Änderung der Verordnung über die Verleihung der Bezeichnungen „Lehrgang universitären Charakters“, „Akademische Referentin für feministische Bildung und Politik“ und „Akademischer Referent für feministische Bildung und Politik“ sowie über die Festlegung des akademischen Grades „Master of Arts (Women's Studies & Feminist Research)“; Lehrgänge „Feministisches Grundstudium“ und „Internationale Genderforschung und feministische Politik“, Volkshochschule Ottakring, Wien
Auf Grund des § 124 Abs. 6 des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 96/2004, in Verbindung mit den §§ 27 Abs. 1 und 28 Abs. 1 und 2 des Universitäts-Studiengesetzes, BGBl. I Nr. 48/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 121/2002, wird verordnet:
Die Verordnung über die Verleihung der Bezeichnungen „Lehrgang universitären Charakters“,
„Akademische Referentin für feministische Bildung und Politik“ und „Akademischer Referent für feministische Bildung und Politik“ sowie über die Festlegung des akademischen Grades „Master of Arts (Women's Studies & Feminist Research)“; Lehrgänge „Feministisches Grundstudium“ und „Internationale Genderforschung und feministische Politik“, Volkshochschule Ottakring, Wien, BGBl. II Nr. 249/2004, wird wie folgt geändert:
In § 2 wird die Wortfolge „Akademischer Referent für politische Bildung und Politik“ durch die Wortfolge „Akademischer Referent für feministische Bildung und Politik“ ersetzt.
Gehrer
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)