327. Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die Verordnung über den Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik geändert wird; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Artikel 1
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik
Auf Grund
- 1. des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 77/2001, insbesondere dessen §§ 6 und 96, sowie
- 2. des § 7 Abs. 1 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2003,
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über den Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, BGBl. Nr. 514/1992, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 283/2003, wird wie folgt geändert:
wird verordnet:
1. Im Artikel I wird dem § 3 folgender Abs. 6 angefügt:
„(6) Die Anlage dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 327/2004 tritt (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September 2004 und hinsichtlich der weiteren Klassen klassenweise aufsteigend in Kraft.“
2. Die bisherige Anlage wird durch die einen Bestandteil dieser Verordnung bildende Anlage ersetzt.
Artikel 2
Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, wird bekannt gemacht:
Die in der Anlage unter Abschnitt VI enthaltenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht.
Anlage 1
LEHRPLAN DER BILDUNGSANSTALT FÜR KINDERGARTENPÄDAGOGIK
Gehrer
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