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BGBl II 205/2004

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

205. Verordnung: Änderung der Standard- und Musterverordnung 2000 (2. Novelle zur StMV)

205. Verordnung des Bundeskanzlers, mit der die Standard- und Musterverordnung 2000 geändert wird (2. Novelle zur StMV)

Auf Grund der §§ 17 Abs. 2 Z 6 und 19 Abs. 2 des Datenschutzgesetzes 2000 (DSG 2000), BGBl. I Nr. 165/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 136/2001, wird verordnet:

Die Standard- und Musterverordnung 2000 (StMV), BGBl. II Nr. 201/2000, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 232/2003, wird wie folgt geändert:

1. § 2 Abs. 2 lautet:

„(2) Die in der Anlage 2 für Zwecke der Registrierung allgemein beschriebenen Übermittlungen sind im einzelnen Übermittlungsfall jeweils nur insoweit zulässig, als für diesen Fall eine Rechtsgrundlage gemäß den §§ 6 - 9 DSG 2000 besteht.“

2. Die Standardanwendung "SA002 Personalverwaltung für privatrechtliche Dienstverhältnisse" in Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a) Bei der Datenart 62 ("Daten zur Pensionskasse (insbesondere Ein- und Austritt, Beitragsdaten und Versicherungszeiten in der gesetzlichen Sozialversicherung im Zeitraum der Beschäftigung)") lauten die Empfängerkreise:

"5, 12, 14, 19, 21, 22".

b) Bei der Datenart 105 ("Daten zur Pensionskasse (insbesondere Ein- und Austritt, Beitragsdaten und Versicherungszeiten in der gesetzlichen Sozialversicherung)") lauten die Empfängerkreise:

"5, 12, 14, 19, 21, 22".

3. Nach der Standardanwendung „SA024 Patientenverwaltung und Honorarabrechnung“ wird folgende Standardanwendung „SA025 Evidenzen der Schüler sowie Evidenz über den Aufwand für Bildungseinrichtungen“ eingefügt:

SA025 Evidenzen der Schüler sowie Evidenz über den Aufwand für Bildungseinrichtungen

Zweck der Datenanwendung:

1. Führung von dezentralen Evidenzen der Schüler für Zwecke des Bildungseinrichtungsstandortes durch die dazu verpflichteten Leiter von Bildungseinrichtungen des Schul- und Erziehungswesens gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, b, c, f, g, h des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Bildungswesen (Bildungsdokumentationsgesetz), BGBl. I Nr. 12/2002 idgF, bzw. durch die gemäß § 3 Abs. 5 leg.cit. dazu verpflichteten Landes- und Bezirksschulräte;

2. Übermittlung der gesetzlich vorgesehenen Daten durch die dazu verpflichteten Leiter bzw. Landes- und Bezirksschulräte an den zuständigen Bundesminister zur Führung der Gesamtevidenz der Schüler für Zwecke der Planung, Steuerung und Wahrung der gesetzlichen Aufsichtspflichten, für Zwecke der Bundes- und Verwaltungsstatistik sowie für Zwecke der Information der Abfrageberechtigten zur Wahrnehmung der ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben;

3. Übermittlung der gesetzlich vorgesehenen Daten durch die dazu verpflichteten Rechtsträger bzw. Bundesdienststellen an den zuständigen Bundesminister zur Führung der Evidenz über den Personal-, Betriebs- und Erhaltungsaufwand der Bildungseinrichtungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, b, c, f, h des Bildungsdokumentationsgesetzes für Zwecke der Planung, der Steuerung, der Wahrung der gesetzlichen Aufsichtspflichten sowie der Bundes- und Verwaltungsstatistik, sofern dieser Aufwand zur Gänze oder zum Teil aus Bundesmitteln getragen wird;

4. Übermittlung der vorgesehenen Daten an die Bundesanstalt Statistik Österreich zur Führung der Bundesstatistik zum Bildungswesen sowie des Bildungsstandregisters;

einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

Bildungsdokumentationsgesetz, BGBl. I Nr. 12/2002; Bildungsdokumentationsverordnung, BGBl. II Nr. 499/2003; Privatschulen-Statistikverordnung, BGBl. II Nr. 500/2003.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.

Betroffene Personengruppen:

Nr.:

Datenarten:

Empfängerkreise:

Schüler und Absolventen von Bildungseinrichtungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, b, c, f und h des

01

Vor- und Familienname, akad. Grad

2 (ohne akad. Grad, soweit keine Sozialversicherungsnummer vorhanden)

Bildungsdokumentations-

02

Geburtsdatum

1, 2x

gesetzes:

03

Sozialversicherungsnummer

1, 2x

 

04

Ersatzkennzeichnung, falls keine Sozialversicherungsnummer besteht

1, 2 (soweit keine Sozialversicherungsnummer vorhanden bzw. bei erstmaliger Übermittlung der Sozialversicherungs-nummer)

 

05

Geschlecht

1, 2x

 

06

Staatsangehörigkeit

1, 2x

 

07

Anschrift am Heimatort sowie allfällige Zustelladresse am Bildungseinrichtungsort

2 (ausschließlich Anschrift am Heimatort, soweit keine Sozialversicherungsnummer vorhanden)

 

08

Postleitzahl und Ort der Anschrift am Heimatort sowie die Information, ob am Bildungseinrichtungsort eine zusätzliche Anschrift besteht

1, 2x

 

09

Beginndatum der jeweiligen Ausbildung unter Angabe deren Bezeichnung

1, 2x

 

10

Beendigungsdatum und -form der jeweiligen Ausbildung sowie die Bezeichnung der beendeten Ausbildung

1, 2x

 

11

Allfälliges bildungseinrichtungsspezifisches Personenkennzeichen (z.B. Matrikelnummer)

1

 

12

Religionsbekenntnis

 
 

13

Erstes (Kalender-)Jahr der allgemeinen Schulpflicht

1, 2x

 

14

Festgestellter sonderpädagogischer Förderbedarf

1, 2x

 

15

Eigenschaft als ordentlicher oder außerordentlicher Schüler

1, 2x

 

16

Schulkennzahl

1, 2x

 

17

Schulformkennzahl

1, 2x

 

18

Schuljahr, Schulstufe, Klasse bzw. Jahrgang

1, 2x

 

19

Unterrichtsorganisation (ganzjährig, semesterweise, lehrgangsmäßig, saisonmäßig)

1, 2x

 

20

Schulerfolg (in der Differenzierung gemäß Bildungsdokumentationsverordnung)

1, 2x

 

21

Schulerfolg im Rahmen abschließender Prüfungen (in der Differenzierung gemäß Bildungsdokumentationsverordnung)

1, 2x

 

22

Verwendung einer Fremdsprache als Unterrichtssprache

1, 2x

 

23

Teilnahme am Religions- bzw. Ethikunterricht

1, 2x

 

24

Im Alltag gebrauchte(n) Sprache(n)

1, 2x

 

25

Teilnahme an Pflichtgegenständen „Textiles Werken“ und „Technisches Werken“ (in der Sekundarstufe 1)

1, 2x

 

26

Angaben zur Teilnahme am Sprachunterricht gemäß Bildungsdokumentationsverordnung

1, 2x

 

27

Besuchter Fachbereich an Polytechnischen Schulen

1

 

28

Angaben zur Teilnahme an Schulveranstaltungen gemäß Bildungsdokumentationsverordnung

1

 

29

Inanspruchnahme der Schulbuchaktion sowie der Schülerfreifahrt

1

 

30

Angaben zum Besuch des Betreuungsteiles ganztägiger Schulformen gemäß Bildungsdokumentationsverordnung

1, 2x

 

31

Zusätzliche Angaben hinsichtlich der Schüler/ Absolventen von Berufspädagogischen Akademien, Pädagogischen Akademien, Pädagogischen Instituten, Land- und forstwirtschaftlichen berufspädagogischen Akademien und Land- und forstwirtschaftlichen berufspädagogischen Instituten gemäß Bildungsdokumentationsverordnung

1, 2x

Externisten gemäß § 42 des Schulunterrichtsgesetzes (einschließlich § 8c des Schulorganisations-

32

Vor- und Familienname, akad. Grad

2 (ohne akad. Grad, soweit keine Sozialversicherungsnummer vorhanden)

gesetzes an Bildungsein-

33

Geburtsdatum

1, 2x

richtungen gemäß § 2

34

Sozialversicherungsnummer

1, 2x

Abs. 1 Z 1 lit. a, b, c, und f des Bildungsdokumentationsgesetzes:

35

Ersatzkennzeichnung, falls keine Sozialversicherungsnummer besteht

1, 2 (soweit keine Sozialversicherungsnummer vorhanden bzw. bei erstmaliger Übermittlung der Sozialversicherungs-nummer)

 

36

Geschlecht

1, 2x

 

37

Staatsangehörigkeit

1, 2x

 

38

Anschrift am Heimatort sowie allfällige Zustelladresse am Bildungseinrichtungsort

2 (ausschließlich Anschrift am Heimatort, soweit keine Sozialversicherungsnummer vorhanden)

 

39

Postleitzahl und Ort der Anschrift am Heimatort sowie die Information, ob am Bildungseinrichtungsort eine zusätzliche Anschrift besteht

1, 2x

 

40

Beginndatum der jeweiligen Ausbildung unter Angabe deren Bezeichnung

1, 2x

 

41

Beendigungsdatum und -form der jeweiligen Ausbildung sowie die Bezeichnung der beendeten Ausbildung

1, 2x

 

42

Allfälliges bildungseinrichtungsspezifisches Personenkennzeichen (z.B. Matrikelnummer)

1

 

43

Erstes (Kalender-)Jahr der allgemeinen Schulpflicht

1, 2x

 

44

Schulkennzahl

1, 2x

 

45

Schulformkennzahl

1, 2x

 

46

Schulstufe

1, 2x

 

47

Art der Externistenprüfung

1, 2x

 

48

Datum des Prüfungszeugnisses sowie das Ergebnis der Externistenprüfung

1, 2x

 

49

Zusätzliche Angaben im Fall der Ablegung einer Externistenprüfung, die einer Reifeprüfung, einer Reife- und Diplomprüfung, einer Diplomprüfung oder einer Abschlussprüfung entspricht gemäß Bildungsdokumentationsverordnung

1, 2x

 

50

Zusätzliche Angaben im Fall der Ablegung einer Berufsreifeprüfung gemäß Bildungsdokumentationsverordnung

1, 2x

Personen, die von Prüfungen gemäß § 13 Abs. 3 des Schulpflichtgesetzes

1985, vom Besuch der

51

Vor- und Familienname, akad. Grad

2 (ohne akad. Grad, soweit keine Sozialversicherungsnummer vorhanden)

Berufsschule gemäß § 23

52

Geburtsdatum

1, 2x

des Schulpflichtgesetzes

53

Sozialversicherungsnummer

1, 2x

1985 oder von der Schulpflicht wegen Schulunfähigkeit gemäß § 15 des Schulpflichtgesetzes 1985 befreit sind:

54

Ersatzkennzeichnung, falls keine Sozialversicherungsnummer besteht

1, 2 (soweit keine Sozialversicherungsnummer vorhanden bzw. bei erstmaliger Übermittlung der Sozialversicherungs-nummer)

 

55

Geschlecht

1, 2x

 

56

Staatsangehörigkeit

1, 2x

 

57

Anschrift am Heimatort sowie allfällige Zustelladresse am Bildungseinrichtungsort

2 (ausschließlich Anschrift am Heimatort, soweit keine Sozialversicherungsnummer vorhanden)

 

58

Postleitzahl und Ort der Anschrift am Heimatort sowie die Information, ob am Bildungseinrichtungsort eine zusätzliche Anschrift besteht

1, 2x

 

59

Beginndatum der jeweiligen Ausbildung unter Angabe deren Bezeichnung

1, 2x

 

60

Beendigungsdatum und -form der jeweiligen Ausbildung sowie die Bezeichnung der beendeten Ausbildung

1, 2x

 

61

Allfälliges bildungseinrichtungsspezifisches Personenkennzeichen (z.B. Matrikelnummer)

1

 

62

Erstes (Kalender-)Jahr der allgemeinen Schulpflicht

1, 2x

 

63

Datum der Befreiung vom regulären Schulbesuch

1, 2x

 

64

Ersatzart der Schulpflicht

1, 2x

 

65

Schuljahr

1, 2x

 

66

Datum des Endes der Schulersatzpflicht

1, 2x

Schüler an Privatschulen gemäß Privatschulgesetz (§ 2 Abs. 1 Z 1 lit. g des

67

Vor- und Familienname

2 (soweit keine Sozialversicherungsnummer vorhanden)

Bildungsdokumentations-

68

Geburtsdatum

2

gesetzes):

69

Sozialversicherungsnummer

2

 

70

Ersatzkennzeichnung, falls keine Sozialversicherungsnummer besteht

2 (soweit keine Sozialversicherungsnummer vorhanden bzw. bei erstmaliger Übermittlung der Sozialversicherungs-nummer)

 

71

Geschlecht

2

 

72

Staatsangehörigkeit

2

 

73

Postleitzahl und Ort der Anschrift am Heimatort sowie die Information, ob am Bildungseinrichtungsort eine zusätzliche Anschrift besteht

2

 

74

Anschrift am Heimatort

2 (soweit keine Sozialversicherungsnummer vorhanden)

 

75

Beginndatum der jeweiligen Ausbildung unter Angabe deren Bezeichnung

2

 

76

Beendigungsdatum und -form der jeweiligen Ausbildung sowie die Bezeichnung der beendeten Ausbildung

2

 

77

Erstes (Kalender-)Jahr der allgemeinen Schulpflicht

2

 

78

Festgestellter sonderpädagogischer Förderbedarf

2

 

79

Eigenschaft als ordentlicher oder außerordentlicher Schüler

2

 

80

Schulkennzahl

2

 

81

Schulformkennzahl

2

 

82

Schuljahr, Schulstufe, Klasse bzw. Jahrgang

2

 

83

Unterrichtsorganisation

2

 

84

Schulerfolg (in der Differenzierung gemäß Privatschulen-Statistikverordnung)

2

 

85

Schulerfolg im Rahmen abschließender Prüfungen (in der Differenzierung gemäß Privatschulen-Statistikverordnung)

2

 

86

Verwendung einer Fremdsprache als Unterrichtssprache

2

 

87

Teilnahme am Religions- bzw. Ethikunterricht

2

 

88

Im Alltag gebrauchte Sprachen

2

 

89

Angaben zur Teilnahme am Sprachunterricht gemäß Privatschulen-Statistikverordnung

2

 

90

Angaben zum Besuch des Betreuungsteiles ganztägiger Schulformen gemäß Privatschulen-Statistikverordnung

2

 

91

Zusätzliche Angaben hinsichtlich der Schüler/ Absolventen von mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Berufspädagogischen Akademien, Pädagogischen Akademien, Pädagogischen Instituten, Land- und forstwirtschaftlichen berufspädagogischen Akademien und Land- und forstwirtschaftlichen berufspädagogischen Instituten gemäß § 4 Privatschulen-Statistikverordnung

2

Externisten an Privatschulen gemäß Privatschulengesetz (§ 2

92

Vor- und Familienname

2 (soweit keine Sozialversicherungsnummer vorhanden)

Abs. 1 Z 1 lit. g des

93

Geburtsdatum

2

Bildungsdokumentations-

94

Sozialversicherungsnummer

2

gesetzes):

95

Ersatzkennzeichnung, falls keine Sozialversicherungsnummer besteht

2 (soweit keine Sozialversicherungsnummer vorhanden bzw. bei erstmaliger Übermittlung der Sozialversicherungs-nummer)

 

96

Geschlecht

2

 

97

Staatsangehörigkeit

2

 

98

Postleitzahl und Ort der Anschrift am Heimatort sowie die Information, ob am Bildungseinrichtungsort eine zusätzliche Anschrift besteht

2

 

99

Anschrift am Heimatort

2 (soweit keine Sozialversicherungsnummer vorhanden)

 

100

Beginndatum der jeweiligen Ausbildung unter Angabe deren Bezeichnung

2

 

101

Beendigungsdatum und -form der jeweiligen Ausbildung sowie die Bezeichnung der beendeten Ausbildung

2

 

102

Erstes (Kalender-)Jahr der allgemeinen Schulpflicht

2

 

103

Festgestellter sonderpädagogischer Förderbedarf

2

 

104

Eigenschaft als ordentlicher oder außerordentlicher Schüler

2

 

105

Schulkennzahl

2

 

106

Schulformkennzahl

2

 

107

Schulstufe

2

 

108

Art der Externistenprüfung

2

 

109

Datum des Prüfungszeugnisses sowie das Ergebnis der Externistenprüfung

2

 

110

Zusätzliche Angaben im Fall der Ablegung einer Externistenprüfung, die einer Reifeprüfung, einer Reife- und Diplomprüfung, einer Diplomprüfung oder einer Abschlussprüfung entspricht gemäß Privatschulen-Statistikverordnung

2

 

111

Zusätzliche Angaben im Fall der Ablegung einer Berufsreifeprüfung gemäß Privatschulen-Statistikverordnung

2

Erhalter von

112

Bezeichnung

1, 2x

Bildungseinrichtungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1

113

Anschrift

1, 2x

lit. a, b, c, f, h des

114

Rechtsnatur

1, 2x

Bildungsdokumentations-gesetzes (Verarbeitung und Übermittlung an den zuständigen

115

Anzahl der Beschäftigten (gegliedert nach Ausbildung, Verwendung, Funktion, Geschlecht, Geburtsjahr, Beschäftigungsart, -ausmaß und Bildungseinrichtung)

1, 2x

Bundesminister durch den Rechtsträger, der die

116

Personalaufwand (gegliedert nach Bildungseinrichtung)

1, 2x

Dienstgeberfunktion an

117

Anzahl der ausgeschriebenen Stellen

1

Bildungseinrichtungen, deren Personalaufwand zur Gänze oder zum Teil aus Bundesmitteln getragen wird, wahrnimmt):

118

Anzahl der Pensionierungen

1

Erhalter von Bildungseinrichtungen

119

Bezeichnung

1, 2x

gemäß § 2 Abs. 1 Z 1

120

Anschrift

1, 2x

lit. a, b, c, f, h des

121

Rechtsnatur

1, 2x

Bildungsdokumentations-gesetzes (Verarbeitung und Übermittlung an den zuständigen

122

Einnahmen und Ausgaben in der Bildungseinrichtungserhaltung (gegliedert nach Einnahmen- und Ausgabenarten sowie Arten der Bildungseinrichtungen)

1, 2x

Bundesminister durch die Bundesdienststelle, aus deren Bundesbudget der Betriebs- und Erhaltungsaufwand der Bildungseinrichtung zur Gänze oder zum Teil getragen wird):

123

Räumliche und technische Ausstattung der Bildungseinrichtungen

1

Erhalter von

124

Bezeichnung

2

Privatschulen gemäß § 2

125

Anschrift

2

Abs. 1 Z 1 lit. g des

126

Rechtsnatur

2

Bildungsdokumentations-gesetzes (Verarbeitung und Übermittlung durch den Leiter der

127

Anzahl der beschäftigten Personen (gegliedert nach Ausbildung, Verwendung, Funktion, Geschlecht, Geburtsjahr, Beschäftigungsart, -ausmaß und Bildungseinrichtung)

2

Bildungseinrichtung oder vom Rechtsträger, der die Dienstgeberfunktion an dieser Bildungseinrichtung wahrnimmt):

128

Personalaufwand (gegliedert nach Bildungseinrichtung)

2

Erhalter von

129

Bezeichnung

2

Privatschulen gemäß § 2

130

Anschrift

2

Abs. 1 Z 1 lit. g des

131

Rechtsnatur

2

Bildungsdokumentations-gesetzes (Verarbeitung und Übermittlung durch den Leiter der Bildungseinrichtung oder vom Rechtsträger, der den Betriebs- und Erhaltungsaufwand trägt):

132

Einnahmen und Ausgaben in der Bildungseinrichtungserhaltung (gegliedert nach Einnahmen- und Ausgabenarten sowie Arten der Bildungseinrichtungen)

2

Erhalter von Bildungseinrichtungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, b, c, f und h des Bildungsdokumentationsgesetzes (Verarbeitung und Übermittlung durch den Leiter der Bildungseinrichtung oder vom Rechtsträger, der die Dienstgeberfunktion an Bildungseinrichtungen, deren Personalaufwand nicht zur Gänze oder nur zum Teil aus Bundesmitteln getragen wird, wahrnimmt):

133

Bezeichnung

2

 

134

Anschrift

2

 

135

Rechtsnatur

2

 

136

Anzahl der Beschäftigten (gegliedert nach Ausbildung, Verwendung, Funktion, Geschlecht, Geburtsjahr, Beschäftigungsart, -ausmaß und Bildungseinrichtung)

2

 

137

Personalaufwand (gegliedert nach Bildungseinrichtung)

2

 

138

Anzahl der ausgeschriebenen Stellen

2

 

139

Anzahl der Pensionierungen

2

Erhalter von Bildungseinrichtungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, b, c, f und h des Bildungsdokumentationsgesetzes (Verarbeitung und Übermittlung durch den Rechtsträger, der den Betriebs- und Erhaltungsaufwand dieser Bildungseinrichtung zur Gänze oder zum Teil trägt):

140

Bezeichnung

2

 

141

Anschrift

2

 

142

Rechtsnatur

2

 

143

Einnahmen und Ausgaben in der Bildungseinrichtungserhaltung (gegliedert nach Einnahmen- und Ausgabenarten sowie Arten der Bildungseinrichtungen)

2

 

144

Räumliche und technische Ausstattung der Bildungseinrichtungen

2

Empfängerkreise:

  1. 1 Zuständiger Bundesminister zum Zwecke der Führung der Gesamtevidenz der Schüler bzw. Studierenden;
  1. 2 Statistik Österreich (bei Kennzeichnung mit „x“ erfolgt die Übermittlung im Wege des für die Führung der Gesamtevidenzen zuständigen Bundesministers).“

Schüssel

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