201. Bekanntmachung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend den Lehrplan für den orientalisch-orthodoxen Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, wird bekannt gemacht:
Die in den Anlagen 1 bis 3 wiedergegebenen Lehrpläne für den orientalisch-orthodoxen Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen wurden von der orientalisch-orthodoxen Kirchenkommission erlassen und werden mit sofortiger Wirksamkeit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Gehrer
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