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BGBl II 199/2004

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

199. Verordnung: 8. ÖBB-Ü-VO-Novelle

199. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit welcher Verordnungen über die Übertragung der Planung und der Durchführung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben an die Österreichischen Bundesbahnen geändert werden (8. ÖBB-Ü-VO-Novelle)

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesbahngesetzes 1992, BGBl. Nr. 825/1992, in der Fassung des Bundes-gesetzes BGBl. I Nr. 71/2003 wird im Zusammenhalt mit § 54 Abs. 1 des Bundesbahngesetzes in der Fassung des Bundesbahnstrukturgesetzes 2003, BGBl. I Nr. 138/2003, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Artikel 1

Änderung der 3. ÖBB-Ü-VO

Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Übertragung der Planung und der Durchführung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben an die Österreichischen Bundesbahnen (3. ÖBB-Ü-VO), BGBl. II Nr. 83/1997, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 418/2003 wird wie folgt geändert:

1. Im ersten Satz des § 3 wird der Betrag „927,306 Millionen Euro“ durch den Betrag „931,895 Millionen Euro“ ersetzt.

2. Im § 3 werden unter dem Titel „Vorhaben und Programme mit Netzbezug“ der Betrag „298,787 Millionen Euro“ durch den Betrag „303,376 Millionen Euro“ und die Bezeichnung der Zeile „Verstärkung der Übertragungsleitung Feldkirch - Rüthi“ durch die Bezeichnung „Verstärkung der Übertragungsleitung Feldkirch - Rüthi (2)“ ersetzt.

Artikel 2

Änderung der 5. ÖBB-Ü-VO

Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Übertragung der Planung und der Durchführung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben an die Österreichischen Bundesbahnen (5. ÖBB-Ü-VO), BGBl. II Nr. 137/1998, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 418/2003 wird wie folgt geändert:

1. Im ersten Satz des § 2 wird der Betrag „611,148 Millionen Euro“ durch den Betrag „610,061 Millionen Euro“ ersetzt.

2. Im § 2 wird unter dem Titel „Tauernachse“ die Bezeichnung der Zeile „Bf. Bischofshofen, Bahnhofsumbau“ durch die Bezeichnung „Bf. Bischofshofen, Bahnhofsumbau (2)“ ersetzt.

3. Im ersten Satz des § 3 wird der Betrag „403,053 Millionen Euro“ durch den Betrag „401,897 Millionen Euro“ ersetzt.

4. Im § 3 wird unter dem Titel „Tauernachse“ die Bezeichnung der Zeile „Bf. Westendorf, Errichtung Mittelstellwerk“ durch die Bezeichnung „Bf. Westendorf, Errichtung Mittelstellwerk (2)“ ersetzt.

Artikel 3

Änderung der 6. ÖBB-Ü-VO

Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Übertragung der Planung und der Durchführung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben an die Österreichischen Bundesbahnen (6. ÖBB-Ü-VO), BGBl. II Nr. 48/1999, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 418/2003 wird wie folgt geändert:

1. Im ersten Satz des § 1 wird der Betrag „10,156 Millionen Euro“ durch den Betrag „11,348 Millionen Euro“ ersetzt.

2. Im § 1 wird unter dem Titel „Donauachse“ die Bezeichnung der Zeile „Ederbauer - Straßwalchen; Streckenausbau“ durch die Bezeichnung „Ederbauer - Straßwalchen; Streckenausbau (2)“ ersetzt.

3. Im ersten Satz des § 2 wird der Betrag „219,477 Millionen Euro“ durch den Betrag „222,938 Millionen Euro“ ersetzt.

4. Im § 2 wird unter dem Titel „Pontebbana-Achse“ die Bezeichnung der Zeile „Mödling; Errichtung Parkdeck“ durch die Bezeichnung „Mödling; Errichtung Parkdeck (2)“ ersetzt.

5. Im ersten Satz des § 3 wird der Betrag „886,185 Millionen Euro“ durch den Betrag „882,250 Millionen Euro“ ersetzt.

6. Im § 3 wird unter dem Titel „Donauachse“ die Bezeichnung der Zeile „Attnang-Puchheim; Erweiterung Zentralstellwerk“ durch die Bezeichnung „Attnang-Puchheim; Erweiterung Zentralstellwerk (2)“ ersetzt.

Artikel 4

Änderung der 10. ÖBB-Ü-VO

Die Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Übertragung der Planung und der Durchführung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben an die Österreichischen Bundesbahnen (10. ÖBB-Ü-VO), BGBl. II Nr. 161/2002, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 418/2003 wird wie folgt geändert:

1. Im ersten Satz des § 1 wird der Betrag „17,878 Millionen Euro“ durch den Betrag „17,518 Millionen Euro“ ersetzt.

2. Im § 1 entfällt der Titel „Raum Wien“ samt der Zeile „Wien Matzleinsdorf; Errichtung Logistikzentrum“.

3. Im ersten Satz des § 2 wird der Betrag „886,803 Millionen Euro“ durch den Betrag „888,546 Millionen Euro“ ersetzt.

4. Im § 2 werden unter dem Titel „Donauachse“ die Bezeichnung der Zeile „Amstetten; Errichtung Parkdeck“ durch die Bezeichnung „Amstetten; Errichtung Parkdeck (2)“ und unter dem Titel „Restliche Strecken“ die Bezeichnung der Zeile „Stockerau; Errichtung Parkdeck“ durch die Bezeichnung „Stockerau; Errichtung Parkdeck (2)“ ersetzt.

5. Im ersten Satz des § 3 wird der Betrag „881,122 Millionen Euro“ durch den Betrag „882,088 Millionen Euro“ ersetzt.

6. Im § 3 wird unter dem Titel „Pontebbana-Achse“ die Bezeichnung der Zeile „Villach Hbf.; Errichtung Wagenwaschanlage“ durch die Bezeichnung „Villach Hbf.; Errichtung Wagenwaschanlage (2)“ ersetzt.

Gorbach

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