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BGBl II 153/2004

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

153. Kundmachung: Neugestaltetes Emblem der Europäischen Stiftung für Berufsbildung

153. Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend das neugestaltete Emblem der Europäischen Stiftung für Berufsbildung

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 143/2001, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, dass das neugestaltete Emblem der Europäischen Stiftung für Berufsbildung, welches im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegt, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen ist.

Gorbach

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