vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl II 95/2004

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

95. Verordnung: Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

95. Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz betreffend den Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

Auf Grund des § 41 Abs. 1 und 2 des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GBG), BGBl. Nr. 100/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 119/2002 wird die Anlage zum Frauenförderungsplan BGBl. I Nr. 337/2002 mit den Zielvorgaben neu verordnet:

Anlage zum Frauenförderungsplan

Zielvorgaben zur Erhöhung der Frauenanteile bis 31. Dezember 2005 (gemäß § 41 Abs. 3 B-GBG)

Die verbindlichen Vorgaben beziehen sich auf Frauen, die zumindest gleich geeignet sind wie der bestge­eignete männliche Bewerber.

Die Fluktuationszahlen beruhen auf der Annahme einer 3-prozentigen Fluktuation pro Jahr.

In jenen Bereichen, in denen der Frauenanteil von 40 % bereits erreicht wurde, ist darauf zu achten, dass durch Neuaufnahmen bzw. durch Funktionsbesetzungen der Frauenanteil nicht unter 40 % sinkt.


Zentralstelle:

Zu § 41 Abs. 3 B-GBG:

Dienstnehmer/innen

Männer

Frauen

Gesamt

Frauenanteil in %

Fluktuation

Vorgaben

SL

1

0

1

0

0

0

GL StV

2

0

2

0

1

1

A1/9

4

1

5

20

1

1

A1/7, v1/5

9

2

11

18,2

1

1

A2/7, v2/5

16

3

19

15,8

1

1

A2/8

3

1

4

25

1

1

A3/GL, A3/1, v3/1

11

7

18

38,9

1

1

Es ist weiters darauf Bedacht zu nehmen, dass, da in den Sektionen III und V der Frauenanteil in Führungspositionen bereits 50 bis 100 % beträgt, vermehrt in den Sektionen I, II und IV der Frauenanteil in oben genannten Funktionen und Funktionsgruppen zu erhöhen ist.

Um ein kohärentes Bild über die Anteile von Frauen in Führungspositionen, unabhängig von der Unterteilung in Funktionsgruppen (einschließlich Grundlaufbahn), Gehaltsgruppen oder Bewertungsgruppen oder in den sonstigen hervorgehobenen Verwendungen (Funktionen), welche auf die betreffende, nicht unterteilte Kategorie nach § 41 Abs. 2 Z 1 entfallen, zu liefern, wird eine Aufstellung der FunktionsträgerInnen in der Zentralstelle, nach dem Geschlecht getrennt, zum Stichtag 1.12.2003 angehängt. Differenzen zwischen der Gesamtzahl der Funktionen und der Summe aus „Männern“ und „Frauen“ ergeben sich aus dem Umstand der noch nicht erfolgten (Nach)Besetzung.


Leitungsfunktionen

Funktion

Frauen

Männer

gesamt

Frauenanteil in %

Sektionen

1

3

5

20

Kabinett

2

0

2

100

KJAnwaltschaft

1

0

1

100

Gruppen

1

4

5

20

Abteilungen

17

28

46

36,96

Kanzleidirektion

1

1

2

50

Min. BH

0

1

1

0

Min.Bibliothek

1

0

1

100

CIO

0

1

1

0


Stellvertretungen der Leitungsfunktionen

Funktion

Frauen

Männer

gesamt

Frauenanteil in %

Sektionen

2

5

7

28,57

Kabinett

0

2

2

0

KJAnwaltschaft

1

0

1

100

Gruppen

1

3

5

20

Abteilungen

25

22

50

50

Kanzleidirektion

0

2

2

0

Min. BH

0

1

1

0


Bundessozialamt:

Bei der Nachbesetzung von Landesstellenleitungen und stellvertretenden Landesstellenleitungen ist darauf Bedacht zu nehmen, dass im Bundesdurchschnitt der Frauenanteil von 40 % erreicht wird.

Zu § 41 Abs. 3 B-GBG:

Dienstnehmer/innen

Männer

Frauen

Gesamt

Frauenanteil in %

Fluktuation

Vorgaben

Landesstellenleitung

2

0

2

0

0

0

Stv-Landesst.L

3

0

3

0

1

1

AbteilungsL

5

2

7

0

1

1

A1/2

5

2

7

28,6

1

1

A1/5, A1/6

4

2

6

0

1

1

A1/7

1

0

1

0

0

0

A2/5, A2/6

15

4

19

21,1

1

1

A2/8

1

0

1

0

0

0

Zur Darstellung der Anteile von Frauen in Führungspositionen, unabhängig von der Unterteilung in Funktionsgruppen (einschließlich Grundlaufbahn), Gehaltsgruppen oder Bewertungsgruppen oder den sonstigen hervorgehobenen Verwendungen (Funktionen), welche auf die betreffende, nicht unterteilte Kategorie nach § 41 Abs. 2 Z 1 entfallen, soll nachstehende Aufstellung der FunktionsträgerInnen, nach dem Geschlecht getrennt, dienen. Um ein reales Abbild der im Zuge der mit 1.7.2003 in Kraft getretenen Bundessozialämterreform organisatorischen Änderungen und der damit verbundenen erstmaligen Besetzungen einiger neu geschaffener Funktionen zu geben, wurde der Stichtag 1.12.2003 gewählt. Differenzen zwischen der Gesamtzahl der Funktionen und der Summe aus „Männern“ und „Frauen“ ergeben sich aus dem Umstand der noch nicht erfolgten (Nach)Besetzung.


Leitungsfunktionen

Funktion

Frauen

Männer

gesamt

Frauenanteil in %

Amtsleitung

0

1

1

0

Supportleitung

0

1

1

0

Landesstellenleitung

2

7

9

22,22

Abteilungsleitungen

12

24

41

29,27

Buchhaltungsvorstand

2

2

6

33,33

Stellenleitung/ Buchhaltung

4

7

13

30

Leitung d. ärztlichen Dienstes

3

5

9

33,33

Kanzleileitung

4

0

4

100


Stellvertretungen der Leitungsfunktionen

Funktion

Frauen

Männer

gesamt

Frauenanteil in %

Vertretung der Amtsleitung

2

0

2

100

Vertretung der Supportleitung

0

1

1

0

Vertretung der Landesstellenleitung

0

7

9

0

Vertretung der Abteilungsleitungen

18

17

43

41,86

Vertretung Buchhaltungsvorstand

2

3

6

33,33

Vertretung d. Stellen-leitung/ Buchhaltung

7

4

13

53,85

Vertretung der Leitung des ärztlichen Dienstes

0

1

1

0

Vertretung der Kanzleileitung

4

0

4

100

Haupt

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)