150. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen
Nach Mitteilung der Schwedischen Regierung haben folgende Staaten ihre Beittrittsurkunde zum Übereinkommen betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen (BGBl. Nr. 346/1975, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 108/2004, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 117/1999) hinterlegt:
Vertragsstaaten: | Datum des Beitritts: |
Lettland | 29. April 2004 |
Litauen | 4. Mai 2004 |
Weiters hat nach Mitteilung der Schwedischen Regierung Dänemark1 am 3. Juni 2004 die Gültigkeit des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen auf Grönland erweitert. Die Erweiterung der Gültigkeit ist am 3. September 2004 in Kraft getreten.
Schüssel
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