146. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M158 nach Abschnitt 1.5.1 der ADR über die Beförderung von Natriumchlorat in Tankfahrzeugen
Die Multilaterale Vereinbarung M158 nach Abschnitt 1.5.1 der ADR über die Beförderung von Natriumchlorat in Tankfahrzeugen (BGBl. III Nr. 106/2004) wurde von Deutschland am 10. November 2004 unterzeichnet.
Schüssel
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