104. Übereinkommen zwischen der Republik Österreich, der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, der Tschechischen Republik, der Republik Ungarn, der Republik Polen, Rumänien, der Slowakischen Republik und der Republik Slowenien zur Förderung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Hochschulbildung im Rahmen des Central European Exchange Programme for University Studies („CEEPUS II“)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
[deutscher Übereinkommenstext/Übersetzung siehe Anlagen]
[englischer Übereinkommenstext siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Genehmigungsurkunde wurde am 17. Mai 2004 beim Ungarischen Ministerium für Erziehung hinterlegt; das Übereinkommen ist gemäß seinem Art. 8 Abs. 3 mit 1. August 2004 für Bulgarien, Kroatien, Rumänien, Österreich, die Tschechische Republik und Ungarn in Kraft getreten.
Anlage 1
Anlage 2
Schüssel
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