vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl III 96/2004

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

96. Abkommen über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Investitionen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Islamischen Republik Iran samt Protokoll
(NR: GP XXI RV 929 VV S. 101. BR: 6641 S. 687.)

96. Abkommen über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Investitionen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Islamischen Republik Iran samt Protokoll

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.

[Deutscher Vertragstext siehe Anlagen]

[Persischer Vertragstext siehe Anlagen]

[Englischer Vertragstext siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 14 Abs. 2 des Abkommens wurden am 4. Juli 2002 bzw. am 12. Mai 2004 notifiziert; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 14 Abs. 2 am 11. Juli 2004 in Kraft getreten.

Anlage 1

deutscher Vertragstext 

Anlage 2

englischer Vertragstext 

Anlage 3

persischer Vertragstext 

Schüssel

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)