75. Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF), Taubenstrasse 16, CH-3003 Bern, und der Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Inneres, Sektion III, Herrengasse 7, A-1010 Wien, betreffend die Gründung und den Betrieb des „International Center for Migration Policy Development (ICMPD)“ in Wien
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt:
[deutscher Vertragstext siehe Anlage]
Der Vertrag ist gemäß seinem Art. 13 am 1. Mai 1993 in Kraft getreten.
Anlage 1
Schüssel
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