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BGBl III 33/2004

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

33. Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Haschemitischen Königreichs Jordanien über den Status der im Königreich Jordanien zur Ausbildung irakischer Polizeikräfte eingesetzten österreichischen Exekutivbeamten/innen

33. Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Haschemitischen Königreichs Jordanien über den Status der im Königreich Jordanien zur Ausbildung irakischer Polizeikräfte eingesetzten österreichischen Exekutivbeamten/innen

[deutsche Übersetzung siehe Anlage 1]

[englischer Vertragstext siehe Anlage 2]

Das Übereinkommen ist gemäß seinem Art. 3 mit 13. März 2004 in Kraft getreten.

Anlage 1

deutscher Vertragstext  

Anlage 2

englischer Vertragstext  

Schüssel

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