Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
In § 124b Z 53 wird folgender Satz angefügt:
„Zahlungen für Pensionsabfindungen von Pensionskassen auf Grund gesetzlicher oder statutenmäßiger Regelungen sind nach Abzug der darauf entfallenden Pflichtbeiträge ab dem Jahr 2001 und in den folgenden Jahren zu einem Drittel steuerfrei zu belassen.“
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