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BGBl II 352/1997

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes und des EG-Amtshilfegesetzes geändert wird

Auf Grund des § 14a Abs. 1 und 4, des § 14b Abs. 1 und des § 14b Abs. 3 des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 18/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 516/1995, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Abgabenverwaltungs-organisationsgesetzes und des EG-Amtshilfegesetzes, BGBl. Nr. 38/1995, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 463/1996, wird wie folgt geändert:

1. Im § 3 Abs. 2 lit. d lautet die letzte Zeile:

,,Martinsbruck, Pfunds, Spiss;''

2. Im § 5 Abs. 4 lautet der letzte Satz:

,,Dies gilt nicht für Fälle des Abs. 3 lit. b und für Ausfuhrerstattungen nach dem Ausfuhrerstattungsgesetz.''

3. Nach § 5 wird eingefügt:

§ 5a

,,§ 5a.

Zur Abfertigung von Waren am Amtsplatz im Ausfuhrverfahren sind für die in der Anlage zu § 5a genannten örtlichen Bereiche auch die in dieser Anlage jeweils angeführten Zollämter befugt, wenn die sonst zuständigen Ausfuhrzollstellen nicht gleichzeitig auch Ausgangszollstellen sind.''

4. Nach § 9 wird eingefügt:

§ 9a

,,§ 9a.

Das Zollamt Villach ist für das gesamte Anwendungsgebiet zuständig für die Registrierung der Reisimporteure mit Sitz im Anwendungsgebiet und zur Durchführung des kumulativen Rückforderungssystems im Sektor Reis einschließlich der damit verbundenen Erstattungen oder Nacherhebungen.''

5. In Abschnitt A der Anlage 1 zu § 1 wird die Zeile

,,Zollamt Jennersdorf in Heiligenkreuz,''

ersetzt durch:

,,Zollamt Heiligenkreuz in Heiligenkreuz i. L.''

6. In Abschnitt A der Anlage 3 zu § 1 werden die Zeilen

,,Wien

Zollfreizone

Abfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr''

ersetzt durch:

,,Wien

Freilager Wien

Abfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr''

7. In Abschnitt A der Anlage 3 zu § 1 wird die Zeile

,,Jennersdorf

Bahnhof

Abfertigung im Eisenbahnverkehr''

ersetzt durch:

,,Heiligenkreuz

Bahnhof Jennersdorf

Abfertigung im Eisenbahnverkehr''

8. In Abschnitt B der Anlage 3 zu § 1 werden die Zeilen

,,Linz

Zollfreizone

Abfertigung im Eisenbahn- und Straßenverkehr''

ersetzt durch:

,,Linz

Donaulager

Abfertigung im Eisenbahn- und Straßenverkehr''

9. In Abschnitt C der Anlage 3 zu § 1 wird folgende Zeile angefügt:

 

,,Frachtenbahnhof

Abfertigung im Eisenbahnverkehr''

10. In Abschnitt F der Anlage 3 zu § 1 werden die Zeilen

,,Innsbruck

Tiroler Zollfreizone

Abfertigung im Eisenbahn- und Straßenverkehr''

ersetzt durch:

,,Innsbruck

Freilager Hall

Abfertigung im Eisenbahn- und Straßenverkehr''

11. In Abschnitt G der Anlage 3 zu § 1 entfällt die Zeile:

,,Höchst

Bregenz

Abfertigung im Eisenbahnverkehr''

12. In Abschnitt A der Anlage zu § 2 wird die Zeile

,,Jennersdorf

Bezirk Jennersdorf''

ersetzt durch:

,,Heiligenkreuz

Bezirk Jennersdorf''

13. In der Anlage 4 zu § 1 entfallen die Abschnitte A, B und D.

14. Der bisherige Abschnitt C erhält die Abschnittsbezeichnung ,,A.''.

15. Der bisherige Abschnitt E erhält die Abschnittsbezeichnung ,,B.''.

16. Diese Verordnung tritt mit 1. Dezember 1997 in Kraft.

Anlage

zu § 5a

Zollämter

örtliche Bereiche (politische Bezirke, Verwaltungsbezirke)

  1. A. Bereich der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland:

    Wien

    Bezirk Gänserndorf

     

    Bezirk Mistelbach

     

    Bezirk Hollabrunn

     

    Bezirk Horn

    Krems

    Bezirk Gmünd

     

    Bezirk Waidhofen/Thaya

     

    Bezirk Zwettl

    Wiener Neustadt

    Bezirk Bruck/Leitha

  1. B. Bereich der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich:

    Linz

    Bezirk Freistadt

     

    Gerichtsbezirk Bad Leonfelden aus dem Bezirk Urfahr-Umgebung

    Wels

    Bezirk Ried im Innkreis

     

    Bezirk Schärding

     

    Bezirk Grieskirchen nördlich der Bahnlinie Eferding-Neumarkt-Ried

  1. C. Bereich der Finanzlandesdirektion für Steiermark:

    Graz

    Bezirk Oberwart

     

    Bezirk Hartberg

     

    Bezirk Wolfsberg

    Spielfeld

    Bezirk Feldbach

     

    Bezirk Fürstenfeld

  1. D. Bereich der Finanzlandesdirektion für Tirol:

    Pfunds

    Bezirk Imst

     

    Bezirk Landeck

     

    Bezirk Reutte

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