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BGBl II 6/1997

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten Gruppen von Unternehmern

Inhaltsverzeichnis

Auf Grund des § 14 Abs. 1 Z 2 des Umsatzsteuergesetzes 1994, BGBl Nr. 663/1994, in der Fassung BGBl. Nr. 756/1996 wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung BGBl. Nr. 627/1983 wird wie folgt geändert:

1. § 3 Z 1 bis 5 entfallen.

2. Im § 9 Abs. 1 entfallen die Worte „Kindergärten,“ und „sowie für Siechen- und Pflegeheime“.

Artikel II

Artikel I ist erstmals auf Vorsteuerbeträge anzuwenden, die in das Kalenderjahr 1997 fallen.

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