Das Bundesministerium für Finanzen (BMF ) hat am18.11.2003eine Verordnung betreffend inländischer Zweitwohnsitze (BGBl II 2003/528; „Zweitwohnsitzverordnung“) erlassen, in denen die Kriterien für die unbeschränkte Steuerpflicht nach dem Wohnsitzkriterium für Zweitwohnsitze näher spezifiziert wurden. Der vorliegende Beitrag ordnet die Zweitwohnsitzverordnung in das geltende System der unbeschränkten Steuerpflicht ein und nimmt zum Inhalt der Verordnung kritisch Stellung.