Das neue Informationsfreiheitsrecht entfaltet als Querschnittsmaterie auch wesentliche Auswirkungen auf den Bereich des Straßenverkehrsrechts. Verkehrsrechtstypische Stellen wie ASFINAG, Kfz-Prüfstellen sowie Fahrschulen und Fahrprüfer unterliegen als funktionelle Verwaltungsorgane dem IFG. Aufgrund der Subsidiarität des IFG gehen ihm spezielle Transparenzregelungen vor - bspw vorrangig nach IG-L und UIG zu beurteilende Luftgütemessungen. Aufgezeigte Problempunkte des neuen Transparenzrechts bestehen hinsichtlich der Bescheidkompetenz sonst nicht bescheidfähiger Stellen, der Ein-Parteien-Ausgestaltung des Informationszugangs- und Verweigerungsverfahrens, der Privilegierung von public watchdogs und der Ausformung des IFG als lex imperfecta, das über keine eigenen Sanktionsnormen verfügt.

