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Delegierung, Erwartung im Zeitpunkt ihrer Vornahme maßgeblich

Judikaturübersicht VerwaltungVStGJudikaturGerhard PürstlZVR 2026/24ZVR 2026, 36 Heft 1 v. 28.1.2026

Eine Übertragung des Strafverfahrens wegen einer im Straßenverkehr begangenen Übertretung an die zuständige Wohnsitzbehörde lässt grundsätzlich eine wesentliche Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens iSd § 29a VStG erwarten.

Ra 2025/01/0221

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