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Kein Abzug neu für alt bei Reparatur einer neuwertigen Ampelanlage

RechtsprechungJudikaturGeorg KathreinZVR 2026/15ZVR 2026, 30 - 31 Heft 1 v. 28.1.2026

§§ 1293, 1323 ABGB

Bei einer zwei Jahre alten Ampelanlage, die durch einen Verkehrsunfall derart beschädigt wird, dass ihre sicherheitsrelevanten Teile ausgetauscht werden müssen, kommt ein Abzug "neu für alt" von den Reparaturkosten nicht in Betracht.

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