§ 914 ABGB; Art 1.2 und 5 AK2 2018
Die Deckung des VersFalls eines Diebstahls im Rahmen der TeilkaskoVers schließt auch einen auf diesen Diebstahl folgenden Unfall grds mit ein.
Umstände, die durch das (Wieder-)Auffinden des Fahrzeugs zutage treten und Rückschlüsse auf einen nicht stattgefundenen Diebstahl zulassen, müssen im Rahmen des dem Vers offenstehenden Erschütterungsbeweises berücksichtigt werden. Dem VersN kommen zum Nachw eines Diebstahls auch im Falle des späteren Auffindens des Kfz Beweiserleichterungen zu, die als Rechtsfrage auch vom OGH überprüft werden können.

