§ 1320 ABGB
Verneinung der Tierhalterhaftung, wenn im betreffenden Almgebiet
die freie Weidehaltung von Mutterkühen mit Kälbern ortsüblich ist und die gehaltenen Fleckvieh-Kühe weder besondere Auffälligkeiten noch einen Hang zur Aggressivität aufweisen;

