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Auskunftserteilung aus Zulassungsevidenz, Rechtsanspruch auch bei Geltendmachung rechtlicher Interessen Dritter

Judikaturübersicht VerwaltungKFGJudikaturGerhard PürstlZVR 2025/170ZVR 2025, 387 - 388 Heft 9 v. 9.9.2025

I. Auskunft aus der Zulassungsevidenz gem § 47 Abs 2a KFG kann nicht nur natürlichen Personen, sondern auch (anderen als den in Abs 2 leg cit genannten) juristischen Personen und sonstigen Unternehmen erteilt werden.

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