Kundmachung des BK über die Aufhebung einer Wortfolge in § 5 Abs 7 Z 2 des Güterbeförderungsgesetzes 1995 durch den VfGH
BGBl I 2025/30
Der VfGH hat mit Erk 18. 6. 2025, 210/2024-7 die Wortfolge "und die zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organe oder geschäftsführungs- und vertretungsbefugten Gesellschafter EWR-Angehörige sind" in § 5 Abs 7 Z 2 des GütbefG als verfassungswidrig aufgehoben.

