Mit der 34. StVO-Nov will der Gesetzgeber Autoraser verstärkt sanktionieren. Ab 1. 3. 2024 soll mittels Beschlagnahme und Verfall von Kraftfahrzeugen gegen extreme Schnellfahrer vorgegangen werden. Die neuen Regelungen lassen allerdings Zweifel aufkommen, ob das angestrebte Ziel tatsächlich erreicht werden kann.
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