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Überprüfung von Fahrzeugen naher Angehöriger, Vertrauenswürdigkeit ist zweifelhaft

Judikaturübersicht VerwaltungKFGJudikaturGerhard PürstlZVR 2024/50ZVR 2024, 127 Heft 2 v. 31.1.2024

I. Nach § 57a Abs 2 KFG Beliehene sind zwar Verwaltungsorgane im funktionellen Sinn (vgl etwa OGH 18. 2. 1981, 1 Ob 34/80; 28. 1. 2003, 1 Ob 8/03p; 13. 1. 2005, 12 Os 95/04; 17. 6. 2014, 1 Ob 79/14w sowie allgemein etwa VwGH 28. 6. 2021, Ro 2021/11/0005, mwN). Die von ihnen durchgeführte Begutachtung erfolgt jedoch außerhalb eines behördlichen Verfahrens (vgl etwa VwGH 20. 11. 1990, 90/11/0094), weshalb § 7 AVG über die Befangenheit von Verwaltungsorganen nicht zur Anwendung gelangt. Allerdings verlangt § 57a Abs 2a KFG ebenso wie § 14 PBStV die Objektivität der Begutachtung.

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