Bundesgesetz, mit dem das ASFINAG-Gesetz geändert wird (IA 3535/A AB 2252 BlgNR 27. GP )
BGBl I 2023/141
Der § 15a wurde dahingehend angepasst, dass der Prozentsatz von den eingehobenen Netto-Benützungsentgelten für Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltsituation von 1 % auf 3 % erhöht wurde.