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Örtliche Zuständigkeit, Mandatsbescheid ist zuständigkeitsbegründend

Judikaturübersicht Verwaltung AVG; VwGVGJudikaturGerhard PürstlZVR 2024/175ZVR 2024, 407 - 409 Heft 10 v. 26.9.2024

In einer Verfahrenskonstellation, in der zunächst ein Mandats- und sodann ein Vorstellungsbescheid erlassen wurde, ist Gegenstand des Beschwerdeverfahrens zwar der Vorstellungsbescheid. Für die Bestimmung des örtlich zuständigen LVwG kommt es allerdings auf die nach § 3 AVG zuständigkeitsbegründenden Umstände im Zeitpunkt der Erlassung des Mandatsbescheids an. Grundgedanke der Rsp (vgl VwGH 28. 8. 2012, 2012/21/0092, mwN und VwGH 20. 4. 2016, Ro 2016/04/0003) ist nämlich, dass die zuständigkeitsbegründenden Umstände mit der erstmaligen Erlassung eines Bescheids auch für ein folgendes Rechtsmittelverfahren, wozu sowohl das Vorstellungsverfahren vor der belBeh als auch das Beschwerdeverfahren vor dem VwG zählt, fixiert sind.

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