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Reparaturkosten auch bei Neuherstellung

RechtsprechungJudikaturChristian HuberZVR 2023/45ZVR 2023, 132 - 133 Heft 2 v. 7.2.2023

§ 1323 ABGB

Wendet der Geschädigte für eine Neuherstellung mehr auf als für eine Reparatur, kann er die für die Reparatur erforderlichen Kosten verlangen.

2 Ob 4/22k

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