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Erfrierungen bei Mount Everest-Expedition in der Unfallversicherung

RechtsprechungJudikaturSimon LaimerZVR 2023/169ZVR 2023, 402 - 404 Heft 10 v. 11.10.2023

§§ 179 ff VersVG; Art 6.1. AUVB 2013; §§ 1293 ff ABGB

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Diese Tatbestandsvoraussetzungen sind vom VersN zu beweisen, während der Vers die Beweislast für das Vorliegen eines Risikoausschlusses als Ausnahmetatbestand trägt.

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