Auch zehn Jahre nach der Schaffung einer Regelung über die Möglichkeit der Verordnung von Fahrradstraßen verbleibt vieles rund um diese im Unklaren und führt damit zu gewissen Auslegungsschwierigkeiten für die Praxis. Zum ersten runden Jubiläum der Regelung des § 67 StVO soll daher der Versuch einer Klärung einiger offener Fragestellungen unternommen werden. (FN )
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